So bereiten Sie den Privatkonkurs (Schuldenregulierung) vor:
Wenn nur ein, oder ganz wenige Gläubiger bestehen, so kann allenfalls ein außergerichtlicher Ausgleich durchgeführt werden, wobei dafür alle zustimmen müssen. Ansonsten kann das gerichtliche Schuldenregulierungsverfahren (Privatkonkurs) beantragt und durchgeführt werden. Diese Schritte übernehmen wir für Sie zum Pauschalpreis:
Im Schuldenregulierungsverfahren kann ein Zahlungsplan mit zumindest drei jährlichen Teilquoten angeboten werden Die Höhe hängt vom pfändbaren Betrag des Einkommens (bzw. AMS oder Pension) während der nächsten 3 Jahre ab. Stimmen die Gläubiger nicht zu, so erfolgt ein Tilgungsplan. Durch dieses Abschöpfungsverfahren wird alles bis zum Existenzminimum “abgeschöpft”, nach 3 Jahren ist man schuldenfrei.
Folgende Informationen werden für das Verfahren zur Erlangung von Schuldenfreiheit benötigt:
- Auflistung aller Gläubiger samt Adresse und Schuldenhöhe: Sie müssen für die Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens ein Vermögensverzeichnis abgeben und ihre derzeitigen Einkünfte offenlegen (auch während des Verfahrens müssen die Lohnzettel vorgelegt werden).
- Renten-/Pensions-/Gehaltsunterlagen
- Unterlagen Krankenkasse
- Mietvertrag – Wer lebt in der Wohnung, wer ist Vermieter, Mietzins, Größe der Wohnung
- VersicherungsunterlagenB. Haushaltsversicherung, KFZ Versicherung, Lebensversicherung, Unfallversicherung, einschließlich Polizzen
- Strom, Gas – Vertrag
- GIS, Kabelfernsehen
- Unterlagen Finanzamt – wurde eine Arbeitnehmerveranlagung gemacht? Jahresausgleich
- Offene Rechnungen
- Rechnungen/Verträge betreffend wiederkehrende Zahlungen (z.B. für Betriebskosten, Strom, Versicherungen, Zeitungsabos, KFZ-Leasing, Fernsehen, Telefon)
- Unterlagen zu Exekutionen der letzten 2 Jahre – Pfändungsprotokolle
- Gibt es Unterhaltspflichten?
- Auto: Fahrzeugpapiere
- Bankkontoinformationen (betreffend alle Konten; einschließlich Verträge, Bausparverträge)
- Telefonvertrag (bzw. Handy)
- Auflistung sonstiger höherer Vermögenswerte
Wir als Rechtsanwälte in Wels können Sie zum Privatkonkurs und zu sonstigen Fragen zum Insolvenzrecht gerne unterstützen.
Dr. Christopher Straberger ist Rechtsanwalt in Wels und seit mehr als 25 Jahren Masseverwalter und Berater und Vertreter von Personen und Unternehmen in Insolvenzverfahren (z.B. als Konkurs, Zwangsausgleich, Abschöpfungsverfahren, Zahlungsplan, Sanierungsplan, Privatkonkurs, Schuldenregulierung) und Finanzkrisen.