Entfall der Eintragungsgebühr beim Erwerb von Wohnraum
Am 20. März 2024 wurde im Nationalrat eine temporäre Befreiung der Gebühr für die Eintragung des Eigentumsrechts (1,1% der Bemessungsgrundlage) und der Eintragung von Pfandrechten (Hypothek der finanzierenden Bank, 1,2% der Bemessungsgrundlage) im Grundbuch bei Erwerb von Wohnraum beschlossen. Diese Befreiung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft: Der Kaufvertrag für die Liegenschaft / der [...]