Am 20. März 2024 wurde im Nationalrat eine temporäre Befreiung der Gebühr für die Eintragung des Eigentumsrechts (1,1% der Bemessungsgrundlage) und der Eintragung von Pfandrechten (Hypothek der finanzierenden Bank, 1,2% der Bemessungsgrundlage) im Grundbuch bei Erwerb von Wohnraum beschlossen.
Diese Befreiung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:
- Der Kaufvertrag für die Liegenschaft / der Pfandbestellungsvertrag wurden nach dem 31. März 2024
- Der Antrag auf Eintragung langt im Grundbuch zwischen dem Juli 2024 und dem 1. Juli 2026 ein.
- Der erworbene Wohnraum dient der Befriedigung eines dringenden Wohnbedürfnisses – das Haus bzw. die Wohnung muss also zukünftig als Hauptwohnsitz genutzt werden. Dies muss durch eine entsprechende Hauptwohnsitzmeldung sowie durch eine Bestätigung, dass die bisherigen Wohnrechte aufgegeben wurden, nachgewiesen werden. Achtung, wenn das Eigenheim erst errichtet wird, muss es innerhalb von drei Monaten ab Fertigstellung (Fertigstellungsanzeige bei der zust. Gemeinde), längstens fünf Jahren ab Eintragung im Grundbuch bezogen werden, da ansonsten die Gebührenbefreiung wegfällt und die Gebühr nacherhoben wird.
- Die Gebühr für die Eintragung eines Pfandrechts fällt nur weg, wenn der zu besichernde Kredit zum Kauf, zur Sanierung. oder zur Errichtung des Eigenheims aufgenommen wurde. Das ist durch eine Bankbestätigung nachzuweisen.
- Die Gebührenbefreiung gilt bis zu einer Bemessungsgrundlage von 500.000 Euro. Für den Teil, der über 500.000 Euro hinausgeht, ist die Gebühr zu entrichten. Ab einer Bemessungsgrundlage von mehr als 2 Millionen Euro besteht gar keine Gebührenbefreiung mehr („Luxusimmobilie“).
Die Gebührenbefreiung wird zumeist im Zuge der Selbstberechnung durch den Vertragserrichter beim Finanzamt angezeigt. Gerne beraten wir Sie als Rechtsanwälte in Wels in allen Belangen des Wohnungs- oder Hauskaufes und führen die dafür notwendigen Schritte -insbesondere Vertragserrichtung, Selbstberechnung der Grunderwerb- und Immobilienertragssteuer, Treuhandschaft, sowie die Grundbuchseintragung- durch.
Weitere Informationen zum Ablauf und den benötigten Unterlagen für die Abwicklung eines Haus- bzw- Wohnungskaufes finden Sie in den Beiträgen:
- Kauf eines Hauses – Hauskauf Vertrag
- Wohnungskauf Vertrag
Wir stehen Ihnen außerdem auch gerne persönlich zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung!