Unionsmarken – Großbritannien, Vereintes Königreich, England, Irland

Laut Mitteilung der EU Kommission (EUROPEAN COMMISSION, Directorate-General for Internal Market, Industry, Entrepreneurship and SMEs) vom 22.1.2018 werden EU Marken und EU Designs, die vor dem Austrittsdatum, also vor dem 30.3.2019 registriert wurden, danach nur mehr in den restlichen 27 Ländern gelten, nicht jedoch im Vereinigten Königreich.

Anmeldungen die vorher eingereicht werden, gelten danach ebenfalls nicht mehr im Vereinten Königreich. Sämtliche Rechte werden von der EUIPO danach nur mehr die restlichen 27 EU-Staaten betreffen.

Jegliche Rechte betreffend Seniorität, die sich auf EU-Marken beziehen, verlieren per Austrittsdatum ihre Wirkung.

Eigentümer von international ausgedehnten EU-Marken und/oder Designs (Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken (kurz: Madrider Markenabkommen oder MMA bzw. Haager Abkommen über die internationale Hinterlegung gewerblicher Muster und Modelle kurz Haager Musterabkommen), die also auf verschieden Länder ausgedehnt wurden, sollten beachten, dass diese nur mehr für die 27 Reststaaten gelten. Das Vereinigte Königreich ist also nicht mehr vom Schutzumfang umfasst.

Die EU Kommission weist darauf hin, dass Eigentümer von EU-Marken oder EU-Designs sich auf den Brexit vorbereiten sollen und sich nicht darauf verlassen können, dass eine schutzerhaltende Regelung durch Behörden eintreten wird.

Laut Schreiben der EU-Kommission sollte bedacht werden, dass Unternehmen und Personen, die ihren Sitz nur im Vereinten Königreich haben benötigen einen Vertreter bei der EUIPO gemäß Art. 120 (1) der Verordnung (EU) 2017/1001 (betreffend Marken) und Art. 78 (1) der Verordnung (EC) No. 6/2002 (betreffend Designs) für alle Verfahren außer für die Anmeldung einer Marke oder eines Designs. Wir als Rechtsanwälte in Wels können Sie hierzu gerne unterstützen.

Dr. Christopher Straberger ist seit vielen Jahren als Europäischer Marken- und Geschmacksmusteranwalt bei der EUIPO (Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum / European Union Intellectual Property Office) zugelassen.