So läuft das Verfahren zur Schuldenregulierung ab:

Vorerst ist abzuklären, ob ein außergerichtlicher Ausgleich durch Verhandeln mit den Gläubigern möglich ist. Wenn das nichts fruchtet oder aufgrund der konkreten Situation nichts bringt, soll das gerichtliche Schuldenregulierungsverfahren (Privatkonkurs) beantragt und durchgeführt werden. Diese Schritte übernehmen wir für Sie zum Pauschalpreis:

Auf Grund der neuen Insolvenzregelungen können Sie als Privatperson im Privatkonkurs einen Zahlungsplan mit zumindest drei jährlichen Teilquoten anbieten, die Ihrer Einkommenslage der nächsten 3 Jahre entspricht. Aufgrund der konkreten Einkommenssituation (bzw. AMS oder Pension) können wir für Sie dann eine Quote anbieten, die – abhängig von den individuellen Umständen z.B. etwas weniger als der derzeit pfändbare Betrag sein könnte. In einem Gerichtstermin wird dann über den Zahlungsplan abgestimmt. Zuvor nehmen wir Kontakt mit den Gläubigern bzw. Gläubigerschutzverbänden auf, damit ein Zahlungsplan-Angebot erreicht wird, das auch die nötige Zustimmung im Privatkonkursverfahren findet.

Wenn der Zahlungsplan nicht angenommen werden würde, besteht die Möglichkeit des Tilgungsplans, also ein Abschöpfungsverfahren über den Zeitraum von 3 Jahren. Diesfalls würde zwar auch wieder alles bis zum Existenzminimum “abgeschöpft” werden, jedoch wären Sie nach 3 Jahren auch schuldenfrei.

Unabhängig vom Ausgang des Schuldenregulierungsverfahrens ist während der Dauer (vom Antrag bis zum Abschluss dauert das meist ca. 3 Monate) der gesamte derzeit pfändbare Betrag auf das Massekonto des Gerichts zu überweisen.

 Sie müssen für die Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens ein Vermögensverzeichnis abgeben und ihre derzeitigen Einkünfte offenlegen (auch während des Verfahrens müssen die Lohnzettel vorgelegt werden).

 Ein außergerichtlicher Ausgleich, bei dem Sie eine Quote gegen die Zusage des Schulderlasses anbieten wäre alternativ dazu auch möglich, jedoch müssen hierzu alle Gläubiger zustimmen, weshalb dieser in den meisten Fällen scheitert und sodann ohnehin ein Schuldenregulierungsverfahren eingeleitet werden müsste. Manche Banken und öffentliche Stellen stimmen einem solchen stillen Ausgleich grundsätzlich nie zu. Diesfalls ist dann der Weg des gerichtlichen Verfahrens zu wählen.

 

Wir als Rechtsanwälte in Wels können Sie hierzu und sonstigen Fragen zum Insolvenzrecht gerne unterstützen.

Dr. Christopher Straberger ist Rechtsanwalt in Wels und seit mehr als 25 Jahren Masseverwalter und Berater und Vertreter von Personen und Unternehmen in Insolvenzverfahren (z.B. als Konkurs, Zwangsausgleich, Abschöpfungsverfahren, Zahlungsplan, Sanierungsplan, Privatkonkurs, Schuldenregulierung) und Finanzkrisen.