Baurecht
In Österreich ist das Bau- und Raumordnungsrecht in den Bundesländern unterschiedlich geregelt, auch wenn die Grundprinzipien oft sehr ähnlich sind. Wir, als Rechtsanwaltskanzlei in Wels beraten Sie hinsichtlich der Bau- und Raumordnungsgesetze aller österreichischer Bundesländer. Weiters unterstützen wir Sie auch bei Bauverträgen, bei Fragen betreffend Ö-Normen (insbesondere die ÖNORM B 2110) und sonstigen baurechtlichen Agenden. Dies können gerichtliche oder außergerichtliche Fragen in Zusammenhang mit einer Bauführung, mit der Durchsetzung oder Abwehr von Gewährleistungsansprüchen oder Schadenersatzansprüchen, oder der Vorbereitung oder Abwicklung der Errichtung eines Gebäudes sein. Auch haben wir bereits umfangreich Grundeigentümer bei der Geltendmachung von Rechten z.B. gegenüber der ASFINAG vertreten.
Beginnend mit der Beratung und Vertragserstellung beim Grundstückskauf, der Vertragserstellung in der Bauphase, bis hin zur Abwicklung von Agenden nach Fertigstellung von Gebäuden, wie zum Beispiel Mietverträge, steht Ihnen unsere Rechtsanwaltskanzlei in Wels, wie auch unsere Partnerkanzlei in Wien gerne zur Verfügung.
Für Abwicklung von Angelegenheiten im Ausland suchen wir für Sie über unsere Netzwerke (deutsche Anwaltsliste, LNA Europe, LNA USA) eine passende Rechtsvertretung.
Beispiele unserer Tätigkeit sind
Beratung und Vertretung in raumordnungsrechtlichen Verfahren, wie z.B. bei Änderungen des Flächenwidmungsplans, der Bebauungsbestimmungen (z.B. Erlass von Vorschriften im Zuge des Hochwasserschutzes), bei baurechtlichen Genehmigungs- und Auftragsverfahren. Durchsetzung von Rechten bei Baumängeln.
Beratung von Bauherrn, Bauunternehmern und Werkunternehmern bei der Vertragserstellung, bei der Durchsetzung von Ansprüchen oder der Abwehr ungerechtfertigter oder überzogener Forderungen. Gerne prüfen wir Verträge und informieren Sie über die Auswirkungen von Klauseln, sei es die Einbeziehung von AGB´s oder von Normen, oder deren Ausschluss. Auch bei Auseinandersetzungen oder Einigungen mit Nachbarn sind wir Ihnen als Welser Rechtsanwaltskanzlei gerne behilflich. Auch betreuen wir Sie im Verfahren zur Erlangung von bau- und gewerberechtlichen Genehmigungen oder hinsichtlich Erhebung von Einwendungen gegen eine geplante Bauführung.
Wir erstellen auch gerne baurechtliche Stellungnahmen zu verschiedenen Themen – meist geht es dabei um den Umfang und die Kostentragung bautechnischer Maßnahmen. Solche Fragen sind oft Thema von gerichtlichen Streitigkeiten. Dabei kommt es stets auf eine genaue Analyse an, welche Tätigkeiten von der Beauftragung umfasst sind, und ob Maßnahmen im Rahmen der Gewährleistung zu erbringen sind, oder ob es sich dabei um extra zu entlohnende Zusatzaufträge handelt. Vielfach ist auch die Schadenminimierungspflicht Thema eines Streits, also die Verpflichtung zur Vorsorge gegen eine Vergrößerung des Schadens, welche auch kostenmäßige Einschränkungen hinsichtlich der Wahl der Art der Schadensbehebung beinhalten kann.