Erbrecht

Wir als Rechtsanwaltskanzlei in Wels beraten in- und ausländische Klienten im Erbrecht und unterstützen Sie (als Erbin/Erbe, Pflichtteilsberechtigte/r, Vermächtnisnehmer/in oder Gläubiger) bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche und der Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche. Wir helfen Ihnen den Nachlass zu planen. In diesem Zusammenhang geben wir Ihnen Anleitung und Ratschläge bei der Errichtung einer letztwilligen Anordnung, einer Schenkung auf den Todesfall, oder bei der Ausführung eines Erb- oder Pflichtteilsverzichtes. Der Pflichtteil ist der gesetzlich zustehende Mindestanteil an der Verlassenschaft. Oft wird er von Erblassern bei der Errichtung des letzten Willens nicht ausreichend berücksichtigt, wodurch nach dem Ableben ein Streit entsteht, der mitunter bei Gericht endet.

Die ersten Fragen bei Errichtung eines Testaments sind oft:

  • Welches Vermögen ist vorhanden?
  • Gibt es pflichtteilsberechtigte Erben?
  • Welche Zuwendungen hat ein Erbe zu Lebzeiten erhalten? Sollen Zuwendungen auf den Erbteil angerechnet werden?
  • Welche Zuwendungen haben Dritte erhalten?
  • Ergeben sich daraus Ansprüche pflichtteilsberechtigter Erben?
  • Formvorschriften für Testamente

Verlassenschaftsverfahren

Hier werden die Schritte gesetzt um die Erbfolge, also den Übergang der Vermögenswerte nach dem Ableben einer Person zu regeln. Die Amtshandlungen werden von einem vom Verlassenschaftsgericht bestimmten Gerichtskommissär durchgeführt. Die Abhandlung kann größtenteils statt durch den Notar auch durch schriftliche Eingaben durchgeführt werden. Wir als Rechtsanwälte in Wels bringen gerne für Erben die Anträge schriftlich ein und beraten sie dazu – insbesondere zu den Themenbereichen Erbantrittserklärung und Erbteilsübereinkommen.

Hinzuweisen ist auf die Europäische Erbrechtsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 650/2012, EU-ErbVO), in der unter anderem geregelt wird, dass jenes Erbrecht gilt, in dem der Erblasser seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat – die Staatsbürgerschaft ist also sekundär.

Testamentsregister

Im Testamentsregister der österreichischen Rechtsanwälte können wir als Rechtsanwälte in Wels Testamente, Kodizille und Vereinbarungen nach § 14 Abs 5 WEG registrieren. Dabei wird in der Datenbank registriert wo sich das Dokument befindet. Dadurch soll sichergestellt werden, dass im Falle des Ablebens des Testators dessen letztwillige Verfügung auch tatsächlich vom Gerichtskommissär aufgefunden wird.

 Als Rechtsanwälte in Wels erbringen wir für Sie folgende Leistungen:

  • Errichtung von Testamenten, Vermächtnissen oder von Erbverträgen (bei Ehepartnern möglich)
  • Errichtung von Schenkungsverträgen auf den Todesfall
  • Errichtung von Erb- und Pflichtteilsverzichten
  • Abwicklung des gesamten Verlassenschaftsverfahrens auf schriftlichem Weg
  • Vertretung im Verlassenschaftsverfahren
  • Durchführung von Verlassenschaftskuratelen
  • Durchführung von außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen im Bereich Erbrecht
  • Geltendmachung des Erbrechts oder des Pflichtteils (aussergerichtlich oder durch Erbrechtsklage oder Pflichtteilsklage)
  • Beratung und Durchsetzung von Rechten betreffend Pflichtteilsergänzungsanspruch und Schenkungsanrechnung
  • Planung von Betriebsübergaben