Insolvenzrecht (Insolvenzverwalter)

Unsere Rechtsanwaltskanzlei in Wels hat sich seit Jahrzehnten auf Unternehmenssanierung und Insolvenzrecht spezialisiert. Wir sind nicht nur laufend als Insolvenzverwalter, und zwar sowohl bei Unternehmensinsolvenzen als auch Privatinsolvenzen tätig, sondern unterstützen auch Unternehmen und Privatpersonen, die sich in einer finanziellen Krise befinden.

Wir beraten Manager z.B. hinsichtlich deren Verantwortlichkeit in der Krise und entwickeln gemeinsam Lösungswege aus der Krise. So können wir auch Antworten auf Fragen betreffend Haftung (Organhaftungsfragen, Kridastrafrecht, Eigenkapitalersatz, Kapitalerhaltung) und notwendige Maßnahmen in solchen Situationen geben.

Als Rechtsanwälte in Wels beraten wir nicht nur hinsichtlich Vermeidung und Abwicklung von finanziellen Krisensituationen und begleiten bei gerichtlichen Insolvenzverfahren, sondern unterstützen auch bei außergerichtlichen Sanierungen. Unsere Rechtsanwaltskanzlei in Wels führt dabei Verhandlungen mit allen Gläubigern, einschließlich Banken, Sozialversicherung und Finanzamt). Zahlungsplan, Sanierungsplan – dies sind Bereiche, wo es sinnvoll ist, von einem Rechtsberater mit langjähriger Erfahrung unterstützt zu werden. Wir wissen wie der Hase läuft und helfen Ihnen das Beste aus der gegebenen Situation zu machen.

Wir begleiten Unternehmen in der Krise und bereiten die gerichtliche Sanierung vor und beraten sowohl während einer Fortführung durch den Insolvenzverwalter, als auch bei Abwicklung im Fall einer Sanierung mit Insolvenz. Als Rechtsanwälte in Wels beraten und unterstützen wir aber auch Privatpersonen beim Weg aus der finanziellen Krise (außergerichtliche Sanierung oder Privatkonkurs).

Unsere Rechtsanwaltskanzlei in Wels führt für Sie die entsprechenden Forderungsanmeldungen durch und vertritt Ihre Interessen vor Gericht.

Weiters beraten wir auch Lieferanten, die eine Forderung gegen ein insolventes Unternehmen haben. In vielen Fällen, insbesonders, wenn ein Eigentumsvorbehalt vereinbart wurde – das kann ausdrücklich oder auch stillschweigend (konkludenter Eigentumsvorbehalt) erfolgt sein – ist die Geltendmachung durch einen Rechtsanwalt oft sehr sinnvoll. In vielen Fällen ist es nicht klar, ob ein Eigentumsvorbehalt auch wirklich durchsetzbar vereinbart wurde. Hier weichen zum Beispiel die österreichischen gesetzlichen Regelungen von den deutschen Regelungen ab. Um festzustellen, ob im Einzelfall ein Eigentumsvorbehalt besteht, ist vorab oft eingehend zu prüfen, ob allfällig „verwendete“ AGB´s (allgemeine Geschäftsbedingungen) auch wirklich für den jeweiligen Fall als vereinbart gelten (z.B. stillschweigende Vereinbarung durch langjährige Berufung auf allgemeine Geschäftsbedingungen). Auch wenn Verpfändungen im Spiel sind, ist die Einschaltung eines Rechtsanwaltes oft sehr sinnvoll. Wir führen als Rechtsanwälte in Wels für Sie die Prüfung von Sonderrechten durch und unterstützen Sie bei deren Durchsetzung.

Als Rechtsanwälte in Wels beraten wir

  • Einzelunternehmen
  • Freiberufler
  • Personengesellschaften
  • Kapitalgesellschaften